Mietbedingungen
Ferienwohnung Calandablick, Parpan
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung Calandablick in Parpan durch [BITTE AUSFÜLLEN: Impressum Name] (Vermieter) an den Gast (Mieter). Es gilt schweizerisches Recht.
Anfrage und Vertragsabschluss
Die Anfrage über die Website ist unverbindlich. Wir halten die angefragten Daten 3 Tage für Sie frei. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung per E-Mail bestätigen.
Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher. Die Kurtaxe wird separat ausgewiesen und an die Gemeinde Churwalden abgeführt.
Kurtaxe pro Nacht: Erwachsene CHF 4.50, Kinder (6 bis 12 Jahre) CHF 2.25, Kleinkinder (unter 6 Jahren) gratis.
Der gesamte Betrag ist innert 10 Tagen nach der Bestätigung fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung mit der Buchungsnummer als Vermerk. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, dürfen wir nach einer Mahnung vom Vertrag zurücktreten.
Es wird keine Kaution erhoben.
Annullierung durch den Gast
Eine Annullierung muss schriftlich (E-Mail genügt) erfolgen. Massgebend ist der Eingang bei uns. Es gelten folgende Annullierungskosten:
- 60 Tage oder mehr vor Anreise: kostenlos
- 30 bis 59 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
- weniger als 30 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Kann die Wohnung für den annullierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, werden die Kosten entsprechend reduziert. Die Kurtaxe und die Kaution werden immer vollständig zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.
Anreise, Abreise und Belegung
Anreise ab 16:00 Uhr, Abreise bis 10:00 Uhr. Die Wohnung darf von höchstens 6 Personen plus einem Kleinkind im Babybett bewohnt werden. Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. Haustiere nur nach Absprache.
Sorgfalt und Haftung
Der Gast behandelt die Wohnung und das Inventar sorgfältig und meldet Schäden umgehend. Er haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden. Wir haften nicht für Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs (zum Beispiel Wetter, Schneeverhältnisse, Betrieb der Bergbahnen, Baustellen in der Umgebung).
Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Wohnung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel ein Wasserschaden), unbewohnbar, erstatten wir bereits bezahlte Beträge vollständig zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der Mietsache, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.